Hallo,
ich bin zum ersten Mal in diesem Forum und habe eine Frage
1.Wie lange dauert ein Gutachtertermin zur Feststellung ob man eine Entschädigung nach dem OEG für einen missbrauch von vor über 40 jahre bekommt, nachdem man den Mut hatte den Antrag zu stellen
2.Wie läuft so ein Termin konkret ab , wenn es nur ein früheres Gutachten einer mehrmonatigen psychosom. Behandlung aus den 70 iger gibt
3. Und kann tatsächlich noch ein Zusammenhang bestehen, dass mn sich nie dauerhaft auf eine feste Beziehung einlassen konnte , sexuelle beziehung nur duldete wenn man Alkohol getrunken hatte und man immer zurück haltend ohne die "echte,gute Freundin ", lebte, nachdem man über das Jugendamt aus der Gegend in ein anderes Bundesland kam und nur einfach immer bis heute die losen soziale Kontakte hatte ,wobei mn keine Probleme at auf leute zu zugehen, aber halt nur zu losen kontakten bereit ist
Danke vorab für die Antworten