Wer wissen hat braucht keine Ahnung erst einmal soviel!! Finde es auch schade das ich keine Vorstellung von dir finde und direkt angegangen werde von dir !!!
Mit der GEZ hattest Du noch nicht recht( da kwin Bescheid da ist) !!
Sozialhilfe
Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40) des SGB XII oder nach § 27 a oder 27 d BVG. Für die Befreiung muss ein aktueller Bewilligungsbescheid/Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG vorgelegt werden.
Grundsicherung im Alter/Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46) des SGB XII. Auch hier wird ein aktueller Bescheid zur Vorlage verlangt.
Hartz IV:
Empfänger/innen von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einschließlich Leistungen nach § 22 SGB II. Verlangt wird zur Rundfunkbeitragsbefreiung eine Bescheinigung über Leistungsbezug (Drittbescheinigung) oder ein aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Lesen Sie auch hier: GEZ Befreiung Hartz IV.
Mit der Miete hast du Teilrecht und zwar wenn sie ja 3 Monate im rückstand ist und für Dezember und Januar die Beantragung beim Vermieter vorlegt hat sie nur noch 1nen Monat Schulden und da lässt sich auch schneller ne Lösung finden mit dem Vermieter und da das Amt keinen Umzug zahlen will geben die auch meist noch ein Darlehn für Mietschulden.
Habe ja nicht behauptet das siee was geschenkt bekommt!!
zum Strom
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... n82009.phpund der rest war völlig richtig!!!