Neues Urteil: Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Nachhilfe

Schüler aus Hartz IV-Familien können eine dauerhafte Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht verlangen. Das entschied das Sozialgericht Braunschweig.
Quelle: http://www.nwzonline.de/politik-ticker/ ... 26755.html