fortsetzungsantrag

Unterforum zu den verschiedenen Therapieformen und -möglichkeiten (sowohl ambulant als auch stationär). Berichtet von Euren Therapie-Erfahrungen mit Therapeuten, Psychologen, Psychiatern und Kliniken oder auch Selbsthilfegruppen. Wir versuchen auch, Euch bei der Arzt-/Therapeuten- oder Kliniksuche zu helfen.

fortsetzungsantrag

Beitragvon veronica » Sa. 06.10.2007, 22:48

Hallo,
ich bin in einer psychotherapie und ein fortsetzungsantrag soll gestellt werden.
meinen therapeuten bat ich, bevor der Bericht zum gutachter geht, diesen lesen zu dürfen. darüber war er zienlich erbost. ich würde zu kontrollwünschen neigen, würde nebenkriegsschauplätze aufmachen... mein Argument, dass ich schon wissen wolle wie es mich steht (diagnose) und wie die therapie weiter geht, lies er nicht gelten. dadurch würde die therapie nicht mehr wirksam, wenn ich das wüsste.
ich befürchte auch, dass ich nachteile habe könnte, da ich nicht genau weiß, wer alles bei bedarf einsicht verlangen kann. Gericht, falls da mal was sein sollte, oder wenn ich mich selbstständig machen will. wie kann meine krankenkasse reagieren, wenn ich mich dann freiwillig versichern muss.
kann mir jemand helfen, meine fragen zu beantworten. danke!
viele grüße veronica
veronica
 

Beitragvon Markus 31 » Mo. 10.12.2007, 07:41

Hallo Veronica,

Ich hab mich mal grade über das Thema schlau gemacht, weil es mich auch interessiert.

Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht, die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Gerichten u.s.w.

Bei (gesetzlichen) Krankenkassen bin ich mir ziemlich sicher, daß die Dich aufnehmen müssen, egal ob Du als Arbeitnehmerin pflichtversichert bist, oder als Selbstständige freiwillig, unabhängig von bestehenden oder früheren Krankheiten. Wie es bei privaten Versciherungen aussieht weiß ich allerdings nicht.

Daß Dein Therapeut Dir die Einsicht in den Antrag verweigert halte ich persönlich für starken Tobak. Lass Dir doch von ihm mal detailliert erklären und begründen, warum er sich weigert. Und wenn er darauf wieder ausfällig werden sollte (was für einen Therapeuten eigentlich an sich schon kein besonders tolles Verhalten ist) oder die Erklärung für Dich keinen Sinn ergibt würde ich mir eine zweite Meinung einholen und vielleicht sogar über einen Wechsel zu einem anderen Therapeuten nachdenken, aber das musst Du dann natürlich selbst abwägen, das hängt auch vom sonstigen Verhältnis zu deinem Therapeuten ab.

Ssoweit ich das im Netz herausgefunden habe hast Du definitiv das Recht, spätestens nach schriftlichem Antrag bei Deinem Therapeuten (falls er sich quer stellt) und in seinem Beisein in deine Akten Einsicht zu nehmen, so lange nichts vertrauliches über Andere darin steht.

Das ist jetzt natürlich kein professioneller rechtlicher Rat (den kann Dir nur ein Anwalt geben) sondern das was ich weiß und im Netz herausgefunden habe, also mache Dich bitte auch noch bei anderen Quellen kundig. Du kannst zum Beispiel bei deiner Krankenkasse fragen, die dürften sich mit Patentenrechten ganz gut auskennen, mein KK hat mir da schonmal geholfen. Oder natürlich ein Anwalt, aber der kostet leider ganz gut Geld.

Viel Glück!
Markus
Markus 31
 

Beitragvon Lingenia » Mo. 10.12.2007, 14:57

Hallo veronica,

dass dein Therapeut dir deine Diagnose nicht verraten will, kann auch Vorteile haben. Vielleicht möchte er nicht, dass du dich zu sehr auf die Diagnose versteifst und/oder dich reinsteigerst. Oder auch dir selbst zu beweisen versuchst, dass du auch wirklich krank bist. Sowas gibt es bei einigen Krankheiten und wenn das passiert würde sich die weitere Therapie natürlich schwierig gestalten.
Allerdings find ich seine Reaktion auch nicht ganz richtig.

Ssoweit ich das im Netz herausgefunden habe hast Du definitiv das Recht, spätestens nach schriftlichem Antrag bei Deinem Therapeuten (falls er sich quer stellt) und in seinem Beisein in deine Akten Einsicht zu nehmen, so lange nichts vertrauliches über Andere darin steht.

Meines Wissens darf man das erst nach 10 Jahren, ich hatte einmal gefragt und es wurde mir auch mehrmals bestätigt von Klinikpersonal.
Vll. ist das aber auch bei ambulanter Therapie etwas anderes als bei stationärer.

Lg
Lingenia
Lingenia
 

Beitragvon MutedStoryteller » Di. 11.12.2007, 00:01

Bei (gesetzlichen) Krankenkassen bin ich mir ziemlich sicher, daß die Dich aufnehmen müssen, egal ob Du als Arbeitnehmerin pflichtversichert bist, oder als Selbstständige freiwillig, unabhängig von bestehenden oder früheren Krankheiten. Wie es bei privaten Versciherungen aussieht weiß ich allerdings nicht.


Ab 2009 müsste dich jede Krankenkasse aufnehmen, dann drückt sich nähmlich unsere Gesundheitsreform durch... bis dahin ist die Gesetzliche oder Betriebskrankenkasse das sicherste, aus einer Privaten versetzt muss dich keine Krankenkasse mehr aufnehmen... (bis zu den änderungen 2009 eben)

Zu Deinen sonstigen Rechten kann ich allerdings nichts sagen.

grüße
Muted Storyteller
MutedStoryteller
 


Zurück zu Therapie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste

cron