Schüler aus Hartz IV-Familien können eine dauerhafte Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht verlangen. Das entschied das Sozialgericht Braunschweig.
Quelle: http://www.nwzonline.de/politik-ticker/ ... 26755.html
Schüler aus Hartz IV-Familien können eine dauerhafte Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht verlangen. Das entschied das Sozialgericht Braunschweig.
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