Polizei Österreich

Es geht hier sowohl um stoffgebundene Süchte und Abhängigkeiten (wie Alkohol- und Drogenmissbrauch) und nicht-stoffgebundene Süchte wie Verhaltenssüchte (z.B. Internetsucht, Kaufsucht, Spielsucht etc.), als auch um Zwangsstörungen (Zwangshandlungen und Zwangsgedanken/-ideen).

Polizei Österreich

Beitragvon Hopeful » Do. 13.06.2013, 15:30

Ich hätte eine Frage:
Kennt sich jemand aus, wie das Strafrechtliche in Österreich für Drogen ist?

Und zwar:
Heute ist der Brief gekommen.
Ich wurde im April erwischt und sie haben ein bisschen was gefunden.
Jetzt müsste ich 120,- einzahlen, ansonsten eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag und 12 Stunden beziehen.

Bekomme ich jetzt eine Vorstrafe?
Ich kenn mich selbst nicht aus...

Danke im vorraus!
Hopeful
 

Re: Polizei Österreich

Beitragvon Mirai » Do. 13.06.2013, 18:36

Du solltest vielleicht lieber auf einer Frageplattform wie "Wer weiß was" mal fragen.

Da ist die Chance höher, einen Österreicher zu finden, der sich damit auskennt und dir ggf. auch noch eine Quelle liefert.

Die Strafe ist aber ziemlich gering, deswegen kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, dass du eine Vorstrafe bekommst.
Steht das in dem Brief denn nicht bei, ob du eine Vorstrafe bekommst oder nicht? Zur Not kannst du doch auch einfach bei der Polizei nachfragen?

Ich drück dir auf jeden Fall beide Daumen, dass du keine Vorstrafe bekommst. Im Übrigen solltest du lieber die Finger von Drogen lassen, aber das weißt du bestimmt. :)
Mirai
 

Re: Polizei Österreich

Beitragvon GLaDOS » Do. 13.06.2013, 19:47

Es gibt einen Unterschied, ob du nun mit Cannabis oder Heroin erwischt wurdest, und ob es zum Eigengebrauch war, oder zum Weiterverkauf.

Wiki hat geschrieben:Strafverfahren wegen des Erwerbs und Besitzes geringer Mengen Suchtgift müssen im Allgemeinen nach Maßgabe der §§ 35 und 36 SMG für eine Probezeit von zwei Jahren eingestellt werden.

Strafverfahren nach § 27 SMG wegen Delikten mit geringen Mengen Suchtgift sind in der Praxis die häufigsten. Verurteilungen nach § 27 Abs. 1 unterliegen einer Auskunftsbeschränkung und scheinen daher nicht in der Strafregisterbescheinigung auf. (§ 42 SMG)


Vielleicht hilft dir die Seite etwas weiter: http://www.vivid.at/up2u/gesetz.htm
GLaDOS
 

Re: Polizei Österreich

Beitragvon Hopeful » Sa. 15.06.2013, 15:23

Danke euch zwei!

Liebe Grüße und viel Erfolg auf eurem Lebensweg!!
Hopeful
 


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