Lebensversicherung nach Suizid

In diesem Unterforum könnt Ihr Euch zum Thema Suizid (Selbstmord) und Tod austauschen, sowie der Trauer, die ein (Frei-)Tod hinterlässt.
Wichtig: Ihr könnt und dürft hier über Eure Suizidgedanken sprechen, allerdings sind konkrete Absichten bzw. Ankündigungen hier nicht erlaubt bzw. können evtl. an die Behörden weitergeleitet werden!

Lebensversicherung nach Suizid

Beitragvon humanity » Fr. 29.12.2006, 16:06

Achtung: dieser Beitrag hat keine negativen Hintergedanken und beruht nicht auf irgendwelchen negativen Absichten:


Ich habe gehört, dass die Angehörigen bei Suizid nicht die Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, ich habe aber auch irgendwo gelesen, das das 3 Jahre nach dem Ableben doch der Fall ist ?

Weiß das irgendjemand ob das stimmt ?
humanity
 

Beitragvon Lingenia » Fr. 29.12.2006, 16:13

soweit ich weiß zahlt sie in diesem fall nich,

wenn es keine absichten hat, wieso willst du es wissen?

Lin
Lingenia
 

Beitragvon wikipedia » Fr. 29.12.2006, 16:28

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensversicherung
Der VR hat das einklagbare Recht auf Beiträge und die einklagbare Pflicht, Versicherungsschutz zu gewähren. Der VN hat die umgekehrten Rechte und Pflichten. Daneben hat der VN nicht durch den VR einklagbare Nebenpflichten („Obliegenheiten“). Eine durch den VN verschuldete Obliegenheitsverletzung kann der VR zwar nicht einklagen; sie führt allerdings bei kausalem (ursächlichem) Zusammenhang mit dem Eintreten des Versicherungsfalls zum Versagen der Leistung. Beispiel: VN hat im Antragsformular eine kurzzeitig zurückliegende schwere Erkrankung verschwiegen. In diesem Falle kann der VR vom Vertrag zurücktreten (Beweispflicht beim VN), später als 3 Jahre nach Vertragsbeginn kann der VR nur noch wegen arglistiger Täuschung anfechten (Beweispflicht beim VR). Im Falle der Selbsttötung des Versicherten nach drei Jahren muss der VR leisten. Erfolgt der Freitod innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre, ist der VR von der Leistung frei; es sei denn die Selbsttötung erfolgte „in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ (Unzurechnungsfähigkeit). Tötet der VN oder der Bezugsberechtigte den Versicherten aus Habgier (Mord, Totschlag), ist der VR von der Leistung frei. Je nach Lage des Falles erlischt die Auszahlungsbestimmung zugunsten des Bezugsberechtigten und die Versicherungsleistung (i. d. R. dann nicht die Versicherungssumme, sondern nur das Deckungskapital) fällt in das Erbe der dann noch Anspruchberechtigten, nicht beteiligten Person.


http://de.wikipedia.org/wiki/Suizid
Versicherungsrecht

Ein Suizid steht der Auszahlung der Lebensversicherung nach deutschem Recht grundsätzlich entgegen (§ 169 VVG). Eine Ausnahme kann sich nur ergeben, wenn die Tat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen worden ist.
Die Versicherer sind hierdurch insbesondere gegenüber Personen abgesichert, deren Selbsttötungsabsicht bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits feststeht und die auf Kosten der Versichertengemeinschaft für ihre Hinterbliebenen sorgen wollen.
In der Regel wird nach einer 3-jährigen Wartezeit seit Versicherungsbeginn auch bei Selbsttötung gezahlt. Siehe im einzelnen die jeweiligen Versicherungsbestimmungen, etwa § 8 ALB 1986.
wikipedia
 

Beitragvon Licht » Fr. 19.01.2007, 20:50

Wenn der Vertrag lange besteht: so etwa 15 bis 20 Jahren , machen die Versicherung kein Problemen...weil es noch damals nicht in der Bedingungen stand!

Aber bein neue Vertrag: Zahlt die Versicherung nicht! Einfach mal den Klein Gedrück bei den Vertrag lesen!

Aber die paar Cent sind immer noch kein Grund sich das Leben zu nehmen!
Licht
 

Re: Lebensversicherung nach Suizid

Beitragvon Bumsbär » Mo. 21.06.2010, 21:33

Was für einen müll hie rmanche schreiben....


...egal ob alt oder neu.... nach ablauf einer Frist meist 3 Jahre, zahlt jede versicherung bei Freitod! Siehe versicherungsbestimmungen. wer keine ahnung hat ollte einfach mal die fresse halten.
Bumsbär
 

Re: Lebensversicherung nach Suizid

Beitragvon kaffeetante80 » Mi. 23.06.2010, 08:03

unsere versicherung würde nicht zahlen.
nach meinem versuch vor 3 jahren waren wir bei der bank, um die versicherungen neu zu ordnen. weil da ja dann feststand, dass wir nicht bauen werden. da hab ich zu meinem mann gesagt, mensch, da hättest ja richtig abgesahnt. die frau meinte dann, nene bei suizid zahlt die versicherung nichts. begründung: da würde es extrem viele morde geben, die dann als suizid hingestellt würden, deswegen dürfen sie nicht zahlen.
kaffeetante80
 

Re: Lebensversicherung nach Suizid

Beitragvon Mulle » Do. 24.06.2010, 19:01

Bumsbär hat geschrieben:Was für einen müll hie rmanche schreiben....


...egal ob alt oder neu.... nach ablauf einer Frist meist 3 Jahre, zahlt jede versicherung bei Freitod! Siehe versicherungsbestimmungen. wer keine ahnung hat ollte einfach mal die fresse halten.



hallo! ich möchte dich bitte, auch wenn du hier als gast schreibst, einen anderen ton anzuschlagen.
auch wenn es dich verägert was geschrieben wurde, so hast du noch lange nicht das recht hier solch slang zu verwenden.
lg mulle
Mulle
 

Re: Lebensversicherung nach Suizid

Beitragvon kratzetatze » Do. 15.07.2010, 12:53

Ich heiße die Art, mit der Bumsbär seinen Beitrag geschrieben hat, nicht gut, aber ich glaube vorgestern in der "Akte 20-10" gehört zu haben, dass die Lebensversiecherungen auch nach Suizid ausgezahlt werden müssen. Allerdings mit der Bedingung, dass der Vertrag min. 3 Jahre bestanden hat (und die Beiträge wohl bezahlt). Es ist klar, dass die Versiecherungen das nicht an die große Glocke hängen, aber grundsätzlich sind sie dazu offensichtlich verpflichtet.
kratzetatze
 

Re: Lebensversicherung nach Suizid

Beitragvon planb » Do. 15.07.2010, 13:40

Das hab ich auch gesehen.
planb
 


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