von -ce- » So. 27.11.2005, 23:01
hallo tina
Ich verstehe die Sache inzwischen so: Ihm geht es, nachdem er die erste Zeit Eurer Trennung wohl gesehen hat, wie blöd er nachher dastand, nunmehr darum, Dich durch Entziehung der beiden minderjährigen Kinder zu erniedrigen, was er offensichtlich, da es ihm auch so leicht gemacht wurde, freudig genießt. Du kannst einem solchen Menschen nicht Krankheit unterstellen, es sind dies offensichtlich Charakterabgründe, gegen die es kein Mittel gibt, die aber nicht als Krankheit gewertet werden können.
In Deinem Fall ist da aber nicht nur eines schiefgelaufen. Wenn jetzt noch irgendwelche Gerichtstermine anstehen bzw. Du den festen Willen hast, das Sorgerecht zurückzuerlangen, schieße als erstes Deine Anwältin auf den Mond, denn sie ist eine jämmerliche Stümperin!
Ich kann fast nicht glauben, was ich da lese. Wenn die gegnerische Seite vor Gericht lügt, hätte ein Raunen von Dir ausreichen, und Deine Anwältin hätte ihn sich vorknöpfen müssen, und die Lügen aufdecken. Ein Gutachten zu Deiner psychischen Verfassung ist offenbar gar nicht erst gemacht worden. Soviel weiß ein Erstkläßler, daß, wenn Du weiterhin einen Beruf im sonderpädagogischen Bereich ausüben kannst (während andere mit gleicher Krankheit, eben nur erheblicheren Ausmaßes, frühinvalidisiert werden), man Dir die eigenen Kinder gleich gar nicht wegnehmen kann.
Aus Deinen Texten geht zwar hervor, daß Du manche Dinge zu emotional, statt rational, siehst. Dieses könnte ein Hinweis auf diese bipolare Störung sein. Daß es stundenweise wechselt, also jetzt manisch und in der nächsten Stunde wieder depressiv, da würde ich eher nicht mitgehen, denn dann wärst Du, im Ergebnis dessen, so zerrissen, daß Du keinerlei Beruf mehr nachgehen könntest.
Auf alle Fälle muß diese bipolare Störung durch entsprechende Medikation abgefangen werden, und von Belang sind lediglich die manischen Phasen, was Du während derer anstellst oder auch nur bewegen willst. Ist sie medikamentös nicht stabil eingestellt, kann es natürlich sein, der Richter hätte sich, mangels Gutachtens, auf Dein "aufgeregtes" Auftreten gestützt - bei seinem Fehlurteil.
Nachdem Du ihn ermutigt hattest, zurückzukommen, was möglicherweise erst der Auslöser war für seine Rachehandlungen, denn er erkannte erst da, daß er im Grunde weggejagt worden war, er dann nicht wieder hatte gehen wollen, nun, er ist schließlich doch gegangen. Wo er dem Arzt erzählt hatte, Du seiest psychotisch, das hat weiter keine Bedeutung, denn jeder Psychiater vermag selbst noch ganz gut zu erkennen, ob jemand psychotisch ist. Auch was diese Ärztin über ihn angedeutet hatte, ist ohne Belang, weil sie ihn schließlich nicht wirklich untersucht hatte, immerhin aber doch ihre Berufserfahrung dafür stand, daß es kein leeres Gewäsch gewesen sein wird.
Ich will Dir da nichts einreden, frage mich bloß, ob Du das Sorgerecht denn nicht zurückhaben willst, was auf die beschriebene Weise (Gutachter, guten Anwalt) durchaus Chancen hätte, sofern es da nicht noch andere Dinge gibt, die Du nicht preisgeben willst (manische Ausbrüche gegen die Kinder etwa). Doch auch dann, wenn es damals so gewesen sein sollte, erforderte das inzwischen eine neuerliche Begutachtung, nach der alles ganz anders aussehen könnte.
Und bei all dem solltest Du nicht vergessen, auch für den 17jährigen noch das Sorgerecht zu beanspruchen, weil der schließlich (Pubertät, Eintritt ins Erwachsenenalter) die mütterliche Fürsorge genauso braucht. Übersiehst Du das, weil er sowieso bald volljährig sein wird, könnte Dir Dein Scheidender auf diese Weise noch ein Bein stellen
mfg -ce-