Eine Frage zu den ermittelden Behörden

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Eine Frage zu den ermittelden Behörden

Beitragvon nixkann » Sa. 23.05.2015, 01:07

Durch meine Therapie beschäftige ich mich sehr mit meiner Kindheit. Ich bin mit 9 missbraucht worden. Das ging 2,5 Jahre lang so, jedes Wochenende. Ich habe seit dem genug Probleme in vielen Bereichen. Durch meine Therapeutin denke ich nun schon eine Weile darüber nach doch noch eine Anzeige zu machen (angeblich würde die Verjährung erst mit 21 beginnen und 20 Jahre dauern). Gibt es für mich als Privatperson eine Möglichkeit rauszufinden ob gegen meinen Täter ermittelt wird oder ob er seit dem mal verurteilt wurde? Es ist ja nun beinahe 30 Jahre her und sicher war ich nicht der letzte.

Ich würde gern mit jemande Erfahrungen austauschen der seinen Peiniger angezeigt und das Ganze durchgezogen hat. Wie das alles im einzelnen abläuft. Vielleicht gibts ja auch Tips wie ich am besten vorgehen sollte. Ich weiß halt noch immer nicht, ob ich das überhaupt durchziehen sollte/kann.
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Re: Eine Frage zu den ermittelden Behörden

Beitragvon nixkann » Sa. 23.05.2015, 01:09

Vielleicht kennt auch jemand einen Verein/Selbsthilfegruppen im südlichen BW bei dem ich weitere Hilfe bekomme. Im Internet ist immer nur von missbrauchten Frauen und Mädchen die Rede und das bin ich nunmal nicht.
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Re: Eine Frage zu den ermittelden Behörden

Beitragvon Nachtigall » Sa. 23.05.2015, 03:54

Bei Hilfsorganisationen gibt es Prozessbegleitung bin da aber eher Oesterreichmaessig besser informiert. Bei uns fand eine Anzeige gegen die Mutter statt mit 12 zu einem aktuellen geschehn und das laueft einwenig anders als eine Tat die laenger zurueck lieg. Sprich in deinem Fall ist es Schwierig mit der Beweisfuhrung da auch keine Beweisfotos oder so gemacht werden koennen. Zudem war meine Schwester zur gleichen Zeit betroffen womit sie gleichzeitig Zeugin und umgekehrt wahr. Zudem gab es einen Bisabdruck der meine Mutter ueberfuhrte und die falsch behaubtung des Geschwisterstreits wiederlegte. Wenn Ausage gegegen Ausage ist wird meistens im zweifel fuer den Angeklagten entschieden. Das musst du fuer dich wissen ob es dir erstmal nur wichtig ist es ans Tageslicht zu bringen und du mit so einem Gerichtlichenzweifel klar kommen kannst falls es dazu kommt. Wir musten nur Zeugenausage liefern und mussten nicht in den Gerichtsaal. Aber ich kann nicht sagen wie das bei dir wehre. Auch wenn du nur eine beratungsstelle findest die im Vordergrund Frauen ansprechen so sind diese so fern es nichts extra fuer Maenner gibt auch auf Maenner eingestellt und betreuen und begleiten auch Maenner. Ich wuerde dir raten dich an eine dieser Stellen zu wenden die du da fuer Frauen findest du wirst sehen das die Beratungstellen auch fuer Maenner zugenglich sind.
Ich weis so hilfreich ist nun meine Antwort sicher nicht aber ich wollte dich nicht allein damit lassen. Es gibt da eine super Seite imNetz das Beratungsnetz.de glaube ich und dort kann mansich Chattermine direkt mit Beratungsstellen ausmachen. Das wehre sicher was fuer dich ich werd schauen ob ich noch die richtige adresse finde wenn du interesse hast und es unter dem Namen nicht zu finden ist.
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Re: Eine Frage zu den ermittelden Behörden

Beitragvon MajorSamCater » Sa. 23.05.2015, 04:06

Also als Hilfsorganisation für Ba-Wü wäre der "Weiße Ring" zu sehen, das ist eine Opferberatungsstelle. Neutral. Auch die Caritas bietet zwar vordergründig Hilfe für Frauen an, aber auch in diesen Verbänden wird Männern geholfen.

Zu den Informationen, die du erhalten wirst:

Zwar wird bei Strafanzeige ein Auszug aus dem Bundeszentralregister eingeholt (von der Staatsanwaltschaft normalerweise), jedoch wirst du - wenn überhaupt - über eine Akteneinsicht nur grob etwas davon sehen. Du wirst keine Akteneinsicht in andere Akten erhalten. Zumindest nicht ohne Weiteres und wenn überhaupt, dann nur über einen Anwalt. Auch der Täter hat noch Rechte. Du wirst keine Informationen erhalten, wenn du keine Strafanzeige stellt.

Bist du in therapeutischer Behandlung? Weil ein Strafverfahren oder therapeutische Begleitung solltest du nicht in Betracht ziehen. Das Verfahren wird sehr belastend. Ich mag das einmal aus der Sicht einer Kanzleimitarbeiterin einfach mal so da lassen. Ich war zwar (absichtlich) nie im Strafrecht tätig, aber natürlich habe ich bei meiner Kollegin das mitbekommen, was die Zeugen/Opfer (und das bist du in diesem Fall) mitmachen müssen.

Stell dir die Frage, ob du a) im Falle einer Verurteilung besser damit leben könntest und b) im Falle einer Nichtverurteilung nicht in ein tiefes Loch fällst (und nicht noch mehr Schuld bei dir suchst!).

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Re: Eine Frage zu den ermittelden Behörden

Beitragvon Nachtigall » Sa. 23.05.2015, 04:18

Ps Zu dem Laumundszeugnis des Taters das kann nicht einfach ohne Grund abgefragt und freigegeben werden. Wenn dann wuerde das wehrend der Beweiserhebung der Polizei ermittelt werden. Auch wir hatten die Vermuttung das durch den Vater eventuell Freundinen mitbetroffen sein koennten und ueberlegten uns mit ein paar in Kontakt zu setzten fuer uns wahr das aber ohne Anzeige Gedanke und wir wollen auch keine mehr haben gegen die Eltern wo aber eh schon die Verjaehrungsfrist eingesetzt hatte aber selbst als wir nur unter Polizeiandrohung den Kontakt zu ihnen einstellen konten wollten wir keine Anzeige machen. Wen du den Verdacht auf weitere Opfer hast so gehoert das auch zur Beweisaufnahme der Polizei. Dazu wirst du mit einem Psychologischen Gutachten rechnen das ueber dich erstellt wrd und wenn gewisse Diagnosen schon vor liegen muss ueberprueft werden ob man Zeugenvernehmungsfahig ist und wenn man da an Vorurteilen Besetzte Leute kommt und von der Verteidigung hat mann auf jeden Fall zu rechnen das man auch noch fuer unfiahig erklaert wird und gar kein Strafverfahren eingeleitet wird. Da kann dann nur eine Beratungsstelle dir helfen andere Betroffene zu finden. Dazu kommt noch die Detailgenauigkeit was ein hartes Stueck ist was die Polizei von dir erwarten wird. Deshalb ist das auf keinen Fall im alleingang anzustreben sondern nur mit Beratungsstelle und Prozessbegleitung schon im vorfeld.
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Re: Eine Frage zu den ermittelden Behörden

Beitragvon Nachtigall » Sa. 23.05.2015, 04:35

Oh gut Sammy das du geantwortet hast und hast ja das was ich als ps schrieb schon geschrieben.
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Re: Eine Frage zu den ermittelden Behörden

Beitragvon nixkann » Sa. 23.05.2015, 10:32

Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ja, ich bin in Therapie seit knapp 2 Jahren. Ich bin hin und her gerissen ob ich das machen soll. Ich noch von einem anderen Jungen, bei dem er es versucht hatte damals. Er war allerdings schlauer als ich und hat sich seinen Eltern geöffnet. Auch hat mein Täter damals mehrere Videos von den Vorfällen gemacht. Ich könnte mir gut vorstellen, das solche Typen sich von sowas nciht so schnell trennen können. Aber die Entscheidung, ob ich diesen Schritt gehen sollte oder nicht, würde mir sicher leichter fallen, wenn ich noch andere Betroffene finden könnte. Zumindest in unserer Straße wussten fast alle Kinder davon das er Kinder "mag". Nur schade, das es die Eltern nicht sehen wollten
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