Re: Einstieg
Verfasst: Mo. 10.08.2015, 20:44
Ja, kannst du.
Das haben dann die zu verantworten. Im Zweifelsfall nehmen sie ihn aber erstmal mit um ihn dann von einem Facharzt untersuchen zu lassen. Der hat dann darüber zu entscheiden ob er in psychiatrische Betreuung kommt. Das kann auch gegen seinen Willen geschehen, wenn er akut gefährdet ist.
Das haben dann die zu verantworten. Im Zweifelsfall nehmen sie ihn aber erstmal mit um ihn dann von einem Facharzt untersuchen zu lassen. Der hat dann darüber zu entscheiden ob er in psychiatrische Betreuung kommt. Das kann auch gegen seinen Willen geschehen, wenn er akut gefährdet ist.